Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat (s. Grundordnung der Landeskirche). Er hat vielfältige Aufgaben. Er achtet darauf, dass regelmäßig Gottesdienst gefeiert wird und ist genauso für den verantwortungsvollen Umgang mit den Finanzen der Kirchengemeinde zuständig. Alle 6 Jahre wird der Gemeindekirchenrat neu gewählt. Die derzeitige Wahlperiode dauert bis 2025.
Folgende Älteste gehören dem Gemeindekirchenrat an:
Für die Angelegenheiten, die nicht die gesamte Kirchengemeinde betreffen, gibt es die Ortskirchenräte (OKR), die sich ebenfalls regelmäßig treffen. Sie sind wie folgt zusammengesetzt: