In der kirchlichen Trauung erbitten Mann und Frau Gottes Segen für das Gelingen ihrer Ehe und legen vor Gott und der Gemeinde das Eheversprechen ab. Im Zentrum der Feier stehen Liebe und Vergebung, von denen eine Ehe getragen wird, die in der Liebe Christi gründet.
Was ist eine kirchliche Trauung?
Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung, an dem die Gemeinde teilnimmt. Im Traugottesdienst wird die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Segen gestellt. Die Eheleute bekennen vor Gott und der Gemeinde, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen.
Zur Kirchlichen Trauung gehört neben einem biblischen Trauspruch, den das Paar selbst aussucht, auch das Trauversprechen, mit dem sie bekennen, dass sie ihren Weg gemeinsam gehen wollen. Nach diesem Versprechen empfängt das Paar den Segen Gottes für die Ehe.
Ist eine kirchliche Trauung auch ohne eine vorherige standesamtliche Trauung möglich?
In der evangelischen Kirche ist eine Trauung nur möglich, wenn die Eheleute zuvor zivilrechtlich, also standesamtlich, geheiratet haben. Mit der kirchlichen Trauung allein gelten Sie nach staatlichem Recht weiterhin als unverheiratet, haben also keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche und dürfen beispielsweise keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
Wer wird die Trauung halten?
Zunächst ist das Pfarramt, in dessen Bezirk Sie wohnen, für Sie die erste Kontaktadresse. Dort können Sie einen Termin vereinbaren und Ihre Fragen und Wünsche besprechen. Sie können sich auch in einer anderen als Ihrer Wohnortgemeinde trauen lassen. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner nicht aus der Gemeinde kommen, in der die Trauung stattfinden soll, ist eine Abmeldung beim zuständigen Pfarramt nötig. Das erleichtert späteren Generationen einmal die Familienforschung.
Wo soll die Trauung stattfinden?
Zunächst steht Ihnen die Kirche Ihrer Heimatgemeinde zur Verfügung. Viele Pfarrer und Pfarrerinnen sind aber auch bereit, im Umkreis des Kirchenbezirks in eine von Ihnen ausgesuchte Kirche oder Kapelle zu kommen. Allerdings liegt die Organisation dann bei Ihnen.
Wann können Trauungen stattfinden?
Grundsätzlich kann die Trauung an jedem Wochentag stattfinden, auch sonntagmorgens im Gottesdienst. Wichtig ist eine frühzeitige, also mehrere Wochen, auch gern mehrere Monate vor der Hochzeit liegende, Anmeldung im zuständigen Pfarramt. Zur Trauung gehört ein vorbereitendes Gespräch mit beiden Ehepartnern. Dabei können Sie sich mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber austauschen, was der Segen Gottes für Ihren gemeinsamen Lebensweg bedeutet und eine kirchliche Trauung von einer standesamtlichen Eheschließung unterscheidet. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, den Verlauf Ihres Gottesdienstes und andere organisatorische Fragen zu besprechen. Darüber hinaus finden Sie hier auch die Gelegenheit zu einem seelsorgerlichen Gespräch, das auch Fragen des Familiennamens oder des Verhältnisses zu den künftigen Schwiegereltern berühren kann.
Was kostet eine kirchliche Trauung?
Für den Dienst der Pfarrerin oder des Pfarrers bezahlen Sie Ihre Kirchensteuer, sofern Sie über ein Einkommen verfügen. Wie in jedem Gottesdienst so wird auch im Traugottesdienst eine Kollekte erbeten. Je nach Situation können zusätzliche Kosten für Heizung, besonderen Blumenschmuck, die Kirchenmusik oder den Kirchenwart, der die Kirche für Ihren Gottesdienst vorbereitet, entstehen. Auskünfte dazu erhalten Sie im zuständigen Pfarramt. Über eine Spende wird sich jede Gemeinde freuen.
Verschiedene Konfessionen – aber eine kirchliche Trauung. Ist das möglich?
Ja. Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht derselben Kirche angehören, der eine zum Beispiel evangelisch ist der andere zur römisch-katholischen Kirche oder einer Freikirche gehört, können Sie dennoch einen gemeinsamen Gottesdienst zur Eheschließung feiern. In der Regel bestimmt die Kirche die Liturgie, die Sie für Ihre Trauung auswählen. In einer katholischen Kirche wird die Trauung eher an einem katholischen Gottesdienst orientiert sein als in einer evangelischen Kirche. Die jeweils andere Kirche erkennt die Trauung an. Der katholische Partner braucht für die Trauung in einer evangelischen Kirche einen Dispens, damit Ihre Ehe auch im Sinne der anderen Kirche gültig ist. Den Dispens erhalten Sie im katholischen Pfarramt. Ähnlich ist es, wenn einer der Partner Mitglied einer Freikirche ist. Viele Paare wünschen sich die Beteiligung beider Kirchen an ihrer Trauung. Die gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung ist darum sowohl in einer evangelischen Kirche unter der Beteiligung des katholischen Pfarrers möglich als auch in einer katholischen Kirche unter Beteiligung des evangelischen Pfarrers bzw. der evangelischen Pfarrerin.
Die Ordnung der kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Paare, die unter dem Titel „Gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung“ herausgegeben worden ist, erhalten Sie in Ihrem Pfarramt. Vergessen Sie bitte nicht, dass bei der gemeinsamen Feier der kirchlichen Trauung zwei Pfarrämter für Sie zuständig sind. Darum sollten Sie rechtzeitig mit beiden einen Termin vereinbaren, bei dem die rechtliche Seite, der Ablauf und die Gestaltung besprochen werden.
Ein Partner gehört keiner Kirche oder einer anderen Religion an. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?
Ja, auch das ist möglich, wenn der nichtkirchliche Partner einverstanden ist und den evangelischen Partner bzw. die evangelische Partnerin in der Ausübung des Glaubens achtet. Über die Gestaltung des Gottesdienstes anlässlich der Eheschließung informiert Sie der Pfarrer oder die Pfarrerin im Traugespräch.
Und wenn Braut und Bräutigam aus der Kirche ausgetreten sind?
In diesem Fall ist eine kirchliche Trauung nicht möglich. Die Heirat kann jedoch der Anlass sein, wieder in die Kirche einzutreten. Nähere Informationen erhalten Sie in jedem Gemeindebüro und in den Wiedereintrittsstellen der evangelischen Kirche.
Werden zur kirchlichen Trauung Trauzeugen benötigt?
Bei einer evangelischen Trauung haben Trauzeugen keine bestimmte Funktion. Bei der Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers sollten sie dabei sein und nach der Feier ihre Unterschrift leisten, wie es die katholische Ordnung verlangt.
Taufe und Trauung? Trauung und Abendmahl?
In Ihrem Traugottesdienst kann auch die Taufe Ihres Kindes stattfinden. Was bei einer Taufe zu beachten ist und ob Sie Ihr Kind vor oder nach der Trauung taufen lassen, besprechen Sie mit Ihrem Pfarrer bzw. Ihrer Pfarrerin. Der Traugottesdienst kann mit der Feier des Heiligen Abendmahls verbunden werden. Die Einladung dazu gilt der ganzen versammelten Gemeinde.
Können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten?
Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Lebensgemeinschaft miteinander gründen und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, und als Christen um den Segen Gottes für ihren gemeinsamen Weg bitten wollen, können in der Kirchengemeinde eine Andacht mit Fürbitte und Segenszuspruch feiern. Diese Andacht ist aber nicht identisch mit einer Trauung als Gottesdienst zur Eheschließung. Eine aktuelle Übersicht über die Gemeinden, die Erfahrungen mit der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare haben, erhalten Sie in der Pressestelle der Landeskirche.
Schritte
Melden Sie Ihre Trauung im Pfarramt an und lassen Sie sich das kirchliche Trauformular geben, das Sie dann ausgefüllt zum Traugespräch mitbringen.
Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer: dabei geht es einerseits um das Paar selbst, andererseits um die Abklärung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche). Mitzubringen: Trauformular, Tauf- und Konfirmationsschein, Personalausweis.
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Trausprüche
In dieser Datenbank finden sich diverse Trausprüche sowie weitere Informationen und Tipps zum Thema Trauung: trauspruch.de.
Weitere Informationen zur Trauung erhalten Sie auch unter: ekbo.de/trauung oder sprechen Sie uns, Ihre Pfarrer, einfach an.